Rechtsprechung
RG, 03.06.1937 - 2 D 302/37 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der § 357 StPO. auch dann anwendbar, wenn das Urteil wegen Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Straffreiheitsgesetzes aufgehoben wird?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 71, 251
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71
Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten …
Der Vorschrift des § 357 StPO liegt der Gedanke zugrunde, daß unter bestimmten Voraussetzungen eine Durchbrechung der Rechtskraft aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit geboten erscheint, um - das Rechtsgefühl verletzende - Ungleichheiten bei der Aburteilung mehrerer Personen zu vermeiden (BGHSt 12, 335, 341 [BGH 23.01.1959 - 4 StR 428/58]; BGH LM StPO § 357 Nr. 10; RGSt 68, 18, 19; 71, 251, 252; vgl. auch BGHSt 20, 77, 80) [BGH 27.10.1964 - 1 StR 358/64]. - BGH, 10.01.1958 - 5 StR 487/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 09.02.1956 - StR 431/55
Rechtsmittel
Es hat jedoch auch sämtliche Taten H. als eine einzige fortgesetzte Handlung aufgefaßt Nach dieser rechtlichen Würdigung, von der das Revisionsgericht auszugehen hat, stellen sich daher alle strafbaren Handlungen der Angeklagten H. und B. als eine und dieselbe Tat dar, nämlich - in der Rechtsform der fortgesetzten Handlung - als dasselbe tatsächliche Ereignis, an welchem diese beiden Angeklagten strafbar beteiligt sind (BGH 1 StR 648/54 vom 25.1.1955, RGSt 6, 256, 258; 71, 214; 71, 251). - BGH, 12.01.1954 - 1 StR 569/53
Rechtsmittel
Auf die Mitangeklagte W., die zur Zeit der Begehung ihrer Straftat ebenfalls Heranwachsende im Sinne des § 1 Abs. 2 JGG war, ist die Aufhebung des Strafausspruches nicht zu erstrecken, weil ein Zusammenhang (§ 3 StPO) zwischen ihrer Straftat und derjenigen der Beschwerdeführerin nicht besteht (RGSt 71, 251; 72, 24). - BGH, 23.09.1952 - 1 StR 398/52
Rechtsmittel
Der Zusammenhang nach § 3 StPO genügt für die Feststellung, dass sich die Verurteilung der beiden Beschwerdeführer auf den Mitangeklagten P. erstreckt (RGSt 71, 251; Urteil des Senats 1 StR 241/51 vom 26. Juni 1951). - BGH, 01.04.1952 - 2 StR 634/51
Rechtsmittel
Heinrich K. im Falle einer Vernehmung den W. nicht hereinzureissen, da dieser "noch unter Bewährungsfrist stehe", dienten nach den Feststellungen ebenso wie die Unterlassung einer Strafanzeige gegen W. demselben Zweck, nämlich zu verhindern, dass die Beteiligung des W. an den Diebstählen ans Licht kam und der Staatliche Strafanspruch gegen ihn verwirklicht wurde (vgl. RGSt 71, 251, 254; 63, 277). - BGH, 26.06.1951 - 1 StR 241/51
Rechtsmittel
Dieser Zusammenhang genügt für die Anwendung des § 357 StPO (vgl RGSt 71, 251).